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Umweltschutz  

Die Probleme - Umweltgifte und Rohstoffvernichtung
Elektro- und Elektronikgeräte sind aus dem Alltag nicht mehr wegzudenken. Doch ihre Lebensdauer ist begrenzt. Ist etwa die Waschmaschine endgültig defekt, so verwandelt sich der unentbehrliche Haushaltshelfer in problematischen Elektroschrott. Andere Geräte landen bereits dann auf dem Müll, wenn sie eigentlich noch funktionstüchtig sind. Gerade Computer oder Produkte der Unterhaltungselektronik werden häufig allein deswegen weggeworfen, weil neue leistungsfähigere Geräte auf den Markt kommen. So nimmt die Menge des Elektro- und Elektronikmülls dreimal schneller zu als der übrige Siedlungsmüll. Experten schätzen, dass in Deutschland alljährlich 1,8 Millionen Tonnen (t) Altgeräte anfallen (siehe Tabelle 1). Diese Menge füllt einen Güterzug, der ungefähr von Flensburg bis München reichen würde.

Da Elektro- und Elektronik-Altgeräte erhebliche Mengen an Schadstoffen wie etwa die Schwermetalle Quecksilber, Blei, Cadmium und Fluorchlorkohlenwasserstoffe (FCKW) enthalten, sind diese Abfälle ein bedeutender Faktor für die Belastung kommunaler Abfälle mit Schadstoffen. Darüber hinaus gehen bei der Entsorgung wertvolle Rohstoffe wie Edelmetalle oder sortenreine Kunststoffe verloren.

Geschätzte Menge der Altgeräte in Deutschland pro Jahr

Haushaltsgeräte: 630.000 t/Jahr
Unterhaltungselektronik: 400.000 t/Jahr
EDV/Informationstechnik: 110.000 t/Jahr
Büromaschinen: 110.000 t/Jahr
Kommunikationstechnik: 140.000 t/Jahr
Industrieelektronik: 360.000 t/Jahr
Medizintechnik: 50.000 t/Jahr
Gesamt: 1.800.000 t/Jahr

Das neue Gesetz: Alle müssen Verantwortung übernehmen
Das neue "Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten" (kurz ElektroG), das am 23. März 2005 im Bundesgesetzblatt verkündet wurde (BGBl. I, S. 762 f.), stellt die Umsetzung von zwei EU-Richtlinien dar und verfolgt damit zwei Ziele:

1. Die Umwelt und damit auch die menschliche Gesundheit soll vor giftigen Substanzen geschützt werden. Deshalb verbietet das Gesetz die Verwendung bestimmter Stoffe bei der Herstellung von Elektro- und Elektronikgeräten ab Juli 2006. (Umsetzung der EU-Richtlinie 2002/95/EG zur Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten)

2. Die Menge des anfallenden Elektroschrotts soll deutlich reduziert werden, um die Umweltbelastung zu verringern und wertvolle Rohstoffe zu bewahren. Deshalb regelt das Gesetz die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronik-Altgeräten. (Umsetzung von EU-Richtlinie 2002/96/EG über Elektro- und Elektronik-Altgeräte)

Hersteller sind danach zukünftig verpflichtet, Altgeräte zurückzunehmen und nach bestimmten ökologischen Standards zu entsorgen. Dabei stehen die Ziele der Wiederverwendung und stofflichen Verwertung (Recycling) im Vordergrund. Um das zu ermöglichen, müssen die Verbraucherinnen und Verbraucher Geräte, die sie nicht mehr nutzen möchten, einer getrennten Sammlung bei den Kommunen zuführen. Die Gemeinden haben dazu besondere Sammelstellen einzurichten oder Abholungen anzubieten. So verteilt das ElektroG die Verantwortung für die umweltverträgliche Entsorgung der Altgeräte auf alle Beteiligten.

Welche Geräte sind betroffen?
Handys und Geschirrspülautomaten, Rasierapparate und Eierkocher - das ElektroG gilt für die meisten Elektrogeräte, die unter Nutzung von elektrischem Strom oder elektromagnetischen Feldern betrieben werden. Diese sind im Anhang zum Gesetz in zehn Kategorien aufgelistet, die den Kategorien der EU-Richtlinie entsprechen:

1. Haushaltsgroßgeräte (Kühlschränke, Waschmaschinen, Herde etc.)
2. Haushaltskleingeräte (Staubsauger, Bügeleisen, Toaster etc.)
3. Geräte der Informations- und Telekommunikationstechnik (Computer, Drucker, Kopiergeräte, Telefone etc.)
4. Geräte der Unterhaltungselektronik (Radio, Fernseher, Videogeräte etc.)
5. Beleuchtungskörper
6. elektrische und elektronische Werkzeuge (mit Ausnahme ortsfester industrieller Großwerkzeuge)
7. Spielzeug und Sportgeräte
8. medizinische Geräte
9. Kontroll- und Überwachungsinstrumente
10. automatische Ausgabegeräte (Getränkeautomat, Geldautomat etc.)

Was ändert sich für die Verbraucher?
Die Verbraucherinnen und Verbraucher dürfen Geräte, die sie nicht mehr nutzen möchten, nicht in den Restmüll werfen, sondern sind ab 24. März 2006 verpflichtet, diese bei den Kommunen in die getrennte Erfassung zu geben. Dazu können sie je nach Gemeinde die kostenlosen Abgabestellen nutzen oder die Altgeräte abholen lassen. Bei Altgeräten aus gewerblicher Nutzung hängt die Verantwortung für die Entsorgung davon ab, wann die Geräte in Verkehr gebracht wurden: War dies vor dem 24.03.2006, so ist der Besitzer in der Pflicht. Bei allen jüngeren Geräten hat dagegen der Hersteller eine zumutbare Möglichkeit zur Rücknahme zu schaffen und die Altgeräte zu entsorgen. Diese Pflicht trifft den Hersteller ab 24. März 2006. Es besteht jedoch die Möglichkeit, dass Hersteller und gewerbliche Nutzer abweichende Vereinbarungen treffen.

Wer trägt die Kosten?
Die Verbraucherinnen und Verbraucher haben zunächst den Vorteil, ihre Altgeräte kostenlos bei den kommunalen Sammelstellen abgeben zu können. Die Kommunen können aber nach wie vor ihre Kosten in die Abfallgebühren einbeziehen. Die Abfallgebühren dürften jedoch nur in Ausnahmefällen steigen. Denn bei ihnen entfallen die bisherigen Kosten für die Entsorgung der Altgeräte, die zukünftig von den Herstellern zu tragen sind. Die Hersteller müssen auch die Behälter für die Bereitstellung der verschiedenen Gerätetypen zur Verfügung stellen. Einzelne Gerätegruppen können die Gemeinden nach den Vorgaben des Gesetzes selbst entsorgen, anstatt sie den Herstellern zu überlassen. Sie müssen sich insofern mindestens für die Dauer eines Jahres festlegen und dies der Gemeinsamen Stelle drei Monate zuvor anzeigen. Hierdurch können viele der in diesem Bereich arbeitenden sozialen Betriebe weiterhin in der Behandlung und Verwertung von Elektro-Altgeräten tätig werden.

Die Hersteller können die durch die Entsorgung entstehenden Kosten auf die Preise ihrer Produkte umlegen. Die Höhe der Kosten kann jedoch wesentlich durch eine Produktplanung mit dem Ziel, möglichst viele Bauteile und Rohstoffe wiederzuverwenden, beeinflusst werden. Die Entscheidung für Preiserhöhungen ist damit auch eine Frage der Firmenkalkulation unter dem Gesichtspunkt der Verbraucherakzeptanz.

Den vollständigen Artikel finden Sie hier!

Quelle: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU)





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